Eine Pflegetagegeldversicherung dient der privaten Absicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten die in einem solchen Fall entstehen ab. Die maximale Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt ca. 1.500 € monatlich, gut doppelt so viel kostet ein Platz im Pflegeheim. Daher drohen im Pflegefall schnell finanzielle Einbußen, das private Vermögen muss herhalten, die Kinder, Enkel oder andere Familienmitglieder werden herangezogen. Um vor dem finanziellen Ruin geschützt zu sein, gibt es die Pflegeversicherung, diese zahlt bei einer teilstationären, vollstationären und bei der Kurzzeitpflege. Die Pflegeversicherung gliedert man in drei Varianten:
- Pflegetagegeld – Gegen einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein fest vereinbarter Geldbetrag für jeden Pflegetag und für jede gewünschte Pflegestufe gezahlt. Das heißt, der zu versichernde kann selbst entscheiden, in welcher Pflegestufe er eine Absicherung möchte und wie hoch diese sein soll. Das Pflegetagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten überwiesen.
- Pflege Bahr – Seit dem 01.01.2013 zahlt der Staat für die private Pflegeversicherung eine Förderung von monatlich 5 €, bestimmte Mindestvoraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein. Um förderfähig zu sein, müssen alle Pflegestufen versichert werden, das 18. Lebensjahr vollendet sein, einen Mindestbeitrag von 10 € monatlich eingezahlt werden und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ein Nachteil wäre, dass bei der Pflege Bahr Versicherung ab 45 Jahren nur noch eine Absicherung von 600 € in der Pflegestufe III möglich ist. Besonders geeignet für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, da keine Gesundheitsprüfung notwendig ist, sie dürfen jedoch nicht Demenzkrank oder Pflegebedürftig sein.
- Pflege Bahr + Pflegetagegeld– Ist eine Kombination zwischen den staatlich geförderten Bahr Tarif und der Pflegetagegeldversicherung. Wer gern die staatliche Förderung mitnehmen möchte und keine gesundheitlichen Einschränkungen hat, sollte sich für diesen Tarif entscheiden. Da die reine Pflege Bahr Versicherung nicht den finanziellen Eigenanteil abdeckt. Allerdings sollte man den Kombitarif auch genau unter die Lupe nehmen, in wieweit er sich von dem normalen Pflegetagegeld unterscheidet.
Beispiel beim Münchener Verein
Eintrittsalter: 64 Jahre
Pflegetagegeld | Pflege Bahr | Pflege Bahr + Pflegetagegeld |
|
Pflegestufe 0 Demenzleistung |
150,00 € | 66,00 € | 150,00 € |
Pflegestufe I | 450,00 € | 132,00 € | 450,00 € |
Pflegestufe II | 750,00 € | 198,00 € | 750,00 € |
Pflegestufe III | 1.500,00 € | 600,00 € | 1.500 € |
Monatsbeitrag | 94,36 € | 30,44 € | 93,14 € |
Leistungen | |||
Absicherungen in den Pflegestufen frei wählbar |
ja, kann individuell festgelegt werden |
nein | teilweise |
Beitragbefreiung im Leistungsfall |
ja, je nach Gesellschaft, ab Pflegestufe 0 oder 1 |
nein | ja, je nach Gesellschaft, nicht für Pflege Bahr |
Wartezeit | 0-3 Jahre, je nach Gesellschaft |
5 Jahre | 0-5 Jahre, je nach Gesellschaft |
Förderfähig | nein | ja, 5 € monatlich |
ja, 5 € monatlich |
Gesundheitsfragen | ja | ja | nein |
Arten der Pflegetagegeldversicherung
- Flexible Tarife
Bei den flexiblen Tarifen kann die Höhe der gewünschten Absicherung individuell für jede einzelne Pflegestufe 0-III festgelegt werden.
- Starre Tarife
Bei den starren Tarifen kann nur die Höhe der gewünschten Absicherung in der Pflegestufe III festgelegt werden, die restlichen Absicherungen werden von der Gesellschaft prozentual festgelegt.
Beispiel bei der Hanse Merkur
50 € Tagessatz /1.500 € Monat in der Pflegestufe III
Absicherung in € |
Prozentsatz % | |
Pflegestufe III |
1.500 € |
100 % |
Pflegestufe II |
750 € |
50 % |
Pflegestufe I |
375 € |
25 % |
Pflegestufe 0 Demenz |
375 € |
25 % |