Pflegetagegeldversicherung

Immer, wenn sich Menschen für eine Vorsorge im Bereich der Pflegebedürftigkeit interessieren, wird auch über die Pflegetagegeldversicherung nachgedacht. Aufgrund der Flexibilität des Tarifes gehört die Pflegetagegeldversicherung zu den beliebtesten Vorsorgeformen in dieser Versicherungssparte. Mit Einführung der staatlich geförderten Pflegeversicherung „Pflege Bahr“ wurde zudem die Pflegetagegeldversicherung von den Fachleuten als das Produkt angesehen, das den Menschen am meisten nützlich sein kann. Mit dieser geförderten Pflegeversicherung hat die Politik offensichtlich das erkannt, was vielen Menschen bereits bewusst ist: Die Zuzahlung für die Pflege von Angehörigen, sei es durch Pflegedienste, Pflegeheime oder eigene Pflege, dies stellt für manche Familien trotz gesetzlicher Pflegeversicherung einen finanziellen Kraftakt dar. 2011 wurde vom Statistische Bundesamt ermittelt,  dass die Zuzahlung in der Pflegestufe II bei einer Unterbringung im Pflegeheim bundesweit rund 1.600 Euro beträgt. Die meisten Pflegefälle werden allerdings zu Hause betreut. Für eine häusliche Pflege durch einen Pflegedienst bei Pflegestufe II muss derzeit bundesweit ein Eigenanteil von knapp 850 Euro beigesteuert werden. Kann der Pflegebedürftige diese Zuzahlung nicht aus seinem eigenem Vermögen oder laufender Rente aufbringen, werden die nächsten Angehörigen zur Zahlung herangezogen. Vor diesem Hintergrund entstand der Slogan „Kinder haften für ihre Eltern.“

Pflegetagegeldversicherung eine mögliche Vorsorge?

Vorsorgeinteressierte haben mehrere Möglichkeiten, den finanziellen Folgen aus einer Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Neben der Pflegetagegeldversicherung werden am Markt die Pflegerente und der Pflegekostenzuschuss angeboten. Wesentlicher Unterschied dieser Varianten ist die freie Verfügbarkeit der gezahlten Leistung. Während der Pflegekostenzuschuss einen Zuschuss zu den tatsächlichen und nachgewiesenen Pflegekosten zahlt, stehen die vereinbarten Leistungen der Pflegerente und der Pflegetagegeldversicherung dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung offen. Oftmals ist der Pflegekostenzuschuss an die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung geknüpft. Zahlt diese wenig, ist auch der Zuschuss gering. Die Pflegerente ist gegenüber der Pflegetagegeldversicherung teurer und muss wie eine spezielle Rentenversicherung gesehen werden. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen vorher vertraglich festgelegten Tagessatz in Abhängigkeit von der Pflegestufe. Diese Summe steht dem Patient zur freien Verfügung und kann selbst über die Verwendung entscheiden. Die übliche Wartezeit in der Pflegetagegeldversicherung beträgt drei Jahre, bevor sie in Anspruch genommen werden kann. Viele Tarife verzichten auf die Einhaltung der Wartezeit, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall verursacht wurde. Daneben bietet der Markt auch sehr verbraucherfreundliche Tarife, die keine oder nur eine geringe Wartezeit vorschreiben. Die Wartezeit der geförderten Pflegetagegeldversicherung „Pflege Bahr“ beträgt dagegen fünf Jahre. Im Gegenzug gilt ein sogenannter „Kontrahierungszwang“. Dies bedeutet, dass kein Antrag abgelehnt werden kann, selbst wenn schwere Krankheiten bereits bestehen.

 

Auf Vertragsdetails der Pflegetagegeldversicherung achten

Der Tagessatz ist bei den meisten Versicherungen gestaffelt. Wird beispielsweise ein Tagessatz von 50 Euro für die Pflegestufe III vereinbart, dies entspricht 1.500 Euro monatlich, beträgt der Tagessatz für Pflegestufe I meist nur 20 Euro oder weniger, unabhängig von der Art der Pflege. Nur wenige Tarife bieten einen durchgängigen Tagessatz für alle Pflegestufen bei vollstationärer Pflege. In diesem Beispiel würde der Tagessatz bei vollstationärer Pflege 50 Euro in allen Pflegestufen betragen. Leistungsstarke Pflegetagegeldversicherungen weisen zudem bestimmte Tarifdetails auf. Hierzu zählt die Mitversicherung der Demenzerkrankung und die Möglichkeit des Tarifwechsels bei Gesetzesänderung auch ohne Gesundheitsprüfung. Gleichzeitig sollte man darauf achten, dass im Leistungsfall die Pflegeleistung dynamisiert und der Vertrag beitragsfrei gestellt werden kann. Durch die Dynamisierung erhält der Versicherte in regelmäßigen Abständen einen Inflationsausgleich. Sind diese Tarifdetails vorhanden, kann der Versicherungsnehmer sicher sein, einen guten und leistungsstarken Tarif gewählt zu haben. Für mehr Informationen rund um das Thema Pflege bitte hier klicken https://www.pflegeversicherung-tarif.de