Die Deutsche Familienversicherung hat mit dem Pflegetagegeld Tarif PZV einen sehr flexiblen Pflegetagegeldtarif auf den Markt gebracht. Bei einem flexiblen Pflegetagegeld Tarif kann man die Leistungen der einzelnen Pflegestufen individuell festlegen. Bei den starren Tarifen kann man nur das Tagegeld für Pflegestufe III festlegen. Der Vorteil an einem flexiblen Tarif ist, dass man hier auch die Leistungen für Pflegestufe 0 separat einstellen kann.
Leistungen
Leistungen bei häuslicher / teilstationärer Pflege :
- Pflegestufe I 100% des vereinbarten Tagessatzes
- Pflegestufe II 100% des vereinbarten Tagessatzes
- Pflegestufe III 100% des vereinbarten Tagessatzes
Leistungen bei vollstationärer Pflege :
- Pflegestufe I 100% des vereinbarten Tagessatzes
- Pflegestufe II 100% des vereinbarten Tagessatzes
- Pflegestufe III 100% des vereinbarten Tagessatzes
Pflegestufe 0 (Demenzleistungen) :
Wenn ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf vorliegt, bekommt man die Leistung die man vorher für die Pflegestufe 0 festgelegt hat. Die Leistungen in Pflegestufe 0 dürfen jedoch nicht höher sein, wie die Leistungen der Pflegestufe I.
Anpassungsmöglichkeiten der Leistungen :
Der Versicherer erhöht alle 3 Jahre die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung um 5 %. Hierzu wird keine erneute Gesundheitsprüfung von der Deutschen Familienversicherung verlangt. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherte Person dass 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Anpassung erfolgt nur bei der höchst versicherten Pflegestufe. Alle Pflegestufen die darunter liegen werden anteilig angeglichen.
Wartezeit :
Wartezeiten gibt es bei der Deutschen Familienversicherung nicht.
Karenzzeit :
Im Tarif PZV gibt es keine Karenzzeit.
Beitragsbefreiung im Leistungsfall :
Wenn die versicherte Person erst mal in Pflegestufe I eingestuft wird, wird sie von der DFV von Beitragspflicht befreit
Geltungsbereich :
Der Versicherungsschutz der Pflegetagegeldversicherung PZV erstreckt sich Weltweit.